1. Präambel und Geltungsbereich

 

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Screenvier UG (haftungsbeschränkt), Gottfried-August-Bürger-Str. 8, 30900 Wedemark, (im Folgenden kurz: Screenvier). Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Screenvier hat der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Screenvier in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden die Leistung an diesen vorbehaltlos erbringt.

 

Kunden von Screenvier und im Sinne dieser AGB können ausschließlich Unternehmer, Vereine und Verbände sein.

 

Unternehmer im Sinne der AGB ist entsprechend § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit Screenvier in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. Als Unternehmer in diesem Sinne gilt auch ein Kunde, der ein öffentliches Sondervermögen darstellt.

 

  1. Vertragsgegenstand / Vertragsschluss

 

2.1 Screenvier erbringt Leistungen im Bereich Webdesign und Umsetzung von Webseiten, Erbringung von Medien-, Design-, und Fotoleistungen sowie Erzeugnisse aus Printmedien und Werbetechnik.

 

2.2 Der Vertrag über die Erbringung von Leistungen zwischen dem Kunden und Screenvier wird schriftlich oder per Email geschlossen. Im Auftrag oder im Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen näher zu bezeichnen. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das Screenvier innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung (schriftlich oder per Email) annehmen kann. Vorher abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge durch Screenvier sind freibleibend.

 

2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen oder sonstigen Unterlagen behält sich Screenvier Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung durch Screenvier.

 

2.4 Zusicherungen, Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

 

2.5 Screenvier ist es gestattet, Unteraufträge zu erteilen.

 

  1. Nutzungsrechte

 

3.1 Screenvier räumt dem Kunden das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, von Screenvier erstellte Werke (z.B. Websites, Designs, Lichtbilder, Medien etc.) im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Die Einräumung von Nutzungsrechten wird indes erst wirksam, wenn der Kunde die für die Leistungen von Screenvier vereinbarte Vergütung vollständig an Screenvier entrichtet hat (§ 158 Abs. 1 BGB). Bis zur Entrichtung der vertraglich geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei Screenvier.

 

3.2 An geeigneten Stellen der von Screenvier erstellten Werke behält sich Screenvier vor, Hinweise auf die Urheberstellung (§ 13 UrhG) von Screenvier aufzunehmen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne die vorherige Zustimmung von Screenvier zu entfernen.

 

3.3 Das Nutzungsrecht gem. Ziff. 3.1 Satz 1 dieser AGB gilt – sofern nicht abweichend etwas anderes vereinbart wurde – nur für die vertraglich vereinbarte Nutzungsart. Der Kunde ist ohne vorherige Zustimmung von Screenvier durch Erklärung in Textform nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der von Screenvier erstellten Werke in anderer Form zu nutzen.

 

 

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

 

4.1 Maßgeblich sind die vertraglich vereinbarten Preise. Diese verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. der Bundesrepublik Deutschland. Sofern nachträglich Leistungen beauftragt werden, welche nicht Gegenstand des ursprünglichen Auftrags waren, so werden diese gemäß der jeweils zum Zeitpunkt der Beauftragung aktuellen Preisliste von Screenvier gesondert in Rechnung gestellt.

 

4.2 Die Gesamtvergütung (ggf. nach Abzug geleisteter Teilzahlungen) ist nach Abnahme innerhalb von zehn Tagen und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

 

Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

 

4.3 Für in sich abgeschlossene Leistungsteile kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen von Screenvier eine Abschlagszahlung in Höhe des erbrachten Leistungswertes verlangt werden.

 

4.4 Screenvier behält sich vor, bei Aufträgen Vorkasse zu vereinbaren.

 

4.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Screenvier anerkannt sind.

 

  1. Leistungszeit

 

Nachträgliche Wünsche des Kunden nach Änderungen oder Ergänzungen verlängern die vereinbarte Liefer- bzw. Leistungszeit in angemessenem Umfang. Das Gleiche gilt bei Eintritt außerhalb des Willens von Screenvier liegender, unvorhersehbarer Ereignisse wie z.B. Streik und höherer Gewalt.

 

  1. Haftung für Mängel

 

6.1 Webdesign

 

Für etwaige Mängel leistet Screenvier nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Sofern Screenvier die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert oder die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert wird oder diese objektiv fehlgeschlagen ist, kann der Kunde nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.

 

Gewährleistungsansprüche des Kunden sind jedoch ausgeschlossen, wenn dieser die Website selbst verändert hat oder durch Dritte verändern ließ, es sei denn, der Kunde weist nach, dass eine Änderung die Analyse- und Bearbeitungsaufwendungen von Screenvier nicht wesentlich erschwert und der Mangel der Software/Website bei Abnahme anhaftete.

 

Screenvier gewährleistet, dass die im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen frei von Schutzrechten Dritter sind und dass nach Erkenntnis von Screenvier auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine Nutzung entsprechend der vertraglichen Vereinbarung einschränken oder ausschließen.

 

6.2 Für sonstige Leistungen von Screenvier gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

 

6.3 Weitergehende Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde nicht.

 

6.4 Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt Ziff. 7.

 

  1. Haftungsbeschränkung

 

Screenvier haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Screenvier haftet ferner auch bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, wenn dadurch eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden ist oder eine Garantie oder Ansprüche aus Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Screenvier haftet ferner auch bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet Screenvier jedoch nicht auf nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden. Screenvier haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen von Screenvier.

 

  1. Bereitstellung von Inhalten im Bereich Webdesign

 

8.1 Sofern nicht abweichend etwas anderes vereinbart ist, stellt der Kunde Screenvier die in die Website einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Screenvier ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf etwaige Fehler zu untersuchen. Insbesondere trifft Screenvier keine Verpflichtung, Texte Korrektur zu lesen. Screenvier ist darüber hinaus nicht verpflichtet, den Kunden auf Fehler oder andere Mängel hinzuweisen.

 

8.2 Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören, sofern nicht abweichend die Erstellung von Screenvier vertraglich vereinbart ist, insbesondere die in die Website einzubindenden Texte, Bilder, Logos, Tabellen und sonstigen Grafiken.

 

8.3  Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte (insbesondere Texte, Logos, Fotos) frei von Rechten Dritter sind, ihm ein entsprechendes Nutzungs- /Verwertungsrecht eingeräumt worden ist und das diese Inhalte kein geltendes Recht verletzen. Ferner stellt der Kunde Screenvier von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund einer behaupteten Rechtsverletzung, hinsichtlich der schuldhaft zur Verfügung gestellten Inhalte des Kunden gegenüber Screenvier, geltend gemacht werden, frei.

 

Screenvier verpflichtet sich, die seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte nur im Rahmen des vertraglich bestimmten Zwecks zu verwenden.

 

  1. Schlussbestimmungen

 

9.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.

 

9.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Screenvier ist, soweit der Kunde Kaufmann ist, der Sitz von Screenvier.

 

9.3 Sollten einzelne Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.

 

 

Wedemark, den 01.01.2017